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Hinweise zum Geistigen Heilen

Geistiges Heilen ist ein Angebot an Hilfesuchende, das gleichberechtigt neben klassischer Schulmedizin,

Naturheilkunde und anderen therapeutischen Angeboten und nicht in Konkurrenz zu diesen steht.

 

Unsere Zielsetzung ist:

  • die Aktivierung der Selbstheilungskräfte
  • die Auflösung von gesundheitlichen, karmischen, seelischen und energetischen Blockaden
  • die Förderung der Heilung im ganzheitlichen Sinne
  • die Hilfe zur Selbsthilfe durch die Ermutigung und Unterstützung der Klienten, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten

 

Zur Arbeitsweise:

  • Wir arbeiten ausschließlich mit Gebeten und geistiger Kraft.
  • Wir geben keine Versprechungen hinsichtlich Heilung oder Linderung von Symptomen.
  • Wir stellen keine medizinischen Diagnosen.
  • Wir führen keine Behandlungen im medizinischen Sinne durch.
  • Wir arbeiten ausschließlich ohne medizinische Geräte, ohne Medikamente, Salben und Tropfen.

 

Zusätzliche Hinweise:

  • Im Krankheitsfall kann geistiges Heilen den Gang zum Arzt oder Heilpraktiker nicht ersetzen.
  • Laufende ärztliche Behandlungen sollten nur in Absprache mit dem behandelnden Arzt oder Heilpraktiker verändert oder abgesetzt werden.

 

Mit diesen Punkten entspricht unsere Tätigkeit den Richtlinien des Bundesverfassungsgerichtes ( „Geistheilerurteil“ / 02.03.2004 / 1BVR 784/03 ) und der Auflage des Gesundheitsamtes Schleswig vom 20.01.2011.

Alle Mitarbeiter der Befreiungshilfe sind verpflichtet diese Auflagen zu erfüllen und sich somit an den Verhaltenskodex des Dachverbandes Geistiges Heilen e. V. zu halten.